Reglement Radtourenfahren
Reglement Grundlage: Generalausschreibung Radtourenfahren "Bund Deutscher Radfahrer" (BDR)
Die Angebote im Breitensport zeichnen sich in der Regel dadurch aus, dass es bei den Veranstaltungen keine Zeitnahme und keine Rangliste gibt. Dadurch ist es allen Teilnehmern möglich, in einer selbst gewählten Geschwindigkeit und ohne Zeitdruck die Touren zu fahren, und somit die Fortbewegung auf dem Rad und die Umgebung bewusst wahrzunehmen und zu genießen.
Die Straßenverkehrsordnung ist zu beachten. Das bedeutet für jeden Teilnehmer u.a.:
- An einer roten Ampel muss gewartet werden.
- Stoppschilder sind zu beachten.
- Benutzungspflichtige Radwege müssen genutzt werden.
- Auf andere Verkehrsteilnehmer ist Rücksicht zu nehmen.
- Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer sind zu vermeiden.
- Die ausgegebenen Rückennummern sind deutlich sichtbar zu tragen.
Veranstalter
RSC Weinhaus Heilig Grab Boppard e.V.
Parkstr. 17
56154 Boppard
Tel.: 0151 / 12 80 43 59
Internet: www.rsc-boppard.com
E-Mail: [email protected]
Start
07:30 Uhr bis 10:00 Uhr
Streckenlängen
- 40 km, 580 hm
- 70 km, 950 hm
- 114 km, 1590 hm
- 150 km, 2150 hm
Start und Ziel
Binger Straße 80, 56154 Boppard - Bad Salzig
Startgeld
- 4,00 Euro für BDR-Mitglieder
- 6,00 Euro für Nichtmitglieder
- Jugendliche bis 18 Jahre frei
Im Startgeld enthalten ist:
- Verpflegung auf der Strecke an den Verpflegungsstationen
- Duschen nach dem Zieleinlauf
Parkplätze
Benutzen Sie bitte nur die ausgeschilderten Parkplätze der Einkaufsmärkte EDEKA und NORMA in der Bopparder Straße.
Haftung
Der Veranstalter übernimmt für Unfälle sowie Sach- und Personenschäden keine Haftung. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat je der Teilnehmer selbst zu sorgen.
Anmeldung
…erfolgt bei Start/Ziel
Kopfschutz
Das Tragen eines Helmes wird dringend empfohlen!
Startnummern
Das Tragen von Rückennummern ist Pflicht. Teilnehmer, die nicht Mitglied des BDR sind, erhalten am Start leihweise eine Rückennummer. Für die unbeschädigte Rückgabe der Leihnummer erhält der/die Teilnehmer(in) einen Verzehrgutschein in Höhe von 2,00 Euro.
Beteiligte Vereine/Firmen:
RSC Heilig Grab Boppard und die Sebapharma GmbH & Co. KG